Nein, das ist strengstens verboten. Der Steinmarder unterliegt zwar nicht mehr dem Artenschutz, jedoch dem Jagdrecht.
Dies bedeutet, dass kein Marder ohne Jagdschein gefangen oder getötet werden darf. Erschwerend kommt hinzu, dass die Tiere eine Schonzeit von März bis Oktober haben und in dieser Zeit kein Fangen, Verletzen oder Töten erlaubt ist (Aufzucht der Jungtiere).
Ein Verstoß dagegen kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € geahndet werden oder sogar mit einer Freiheitsstrafe.
Bei der Mardervergrämung ist daher auf Methoden zurückzugreifen, welche das Tier nicht gefährden. Dazu zählt z.B. eine punktuelle Vergrämung mit einem Marderrepellent (nicht giftige Duft- und Bitterstoffe).