
Ja, aber…..
…sollten sich Ratten auf Ihrem Grundstück eingenistet haben oder Sie bemerken so etwas auf öffentlichen Grund und Boden, wie z.B. Spielplätzen, Parks etc., dann besteht deutschlandweit eine Meldepflicht für die Tiere.
Aber Vorsicht – sollten Sie nur vereinzelt ein Tier gesehen haben oder durch eine offene Türe eine Ratte ins Haus gelaufen sein, dann brauchen Sie niemanden darüber informieren.
Die Meldepflicht tritt erst dann in Kraft, wenn sich mehrere Ratten auf Ihrem oder auf öffentlichen Grundstück eingenistet haben.
Ein Rattenbefall zieht immer Aufmerksamkeit, Aufwand und Ärger nach sich, denn Sie sind verpflichtet eine Bekämpfungsmaßnahme, bis hin zur Tilgung, durchführen zu lassen. Dies kann mit einigen Kosten und Nerven verbunden sein, daher überlassen Sie von Anfang an das Lösen dieses Problems den Schädlingsbekämpfern. Sie wissen genau was zu tun ist und wie man eine Befallstilgung schnell erreichen kann - somit sparen Sie wertvolle Zeit und schonen Ihren Geldbeutel.
Die Kosten für die Rattenbekämpfung muss der Haus- bzw. Grundstückseigentümer übernehmen.
Tipp: Wenn Sie gesehen haben, wie eine Ratte aus dem nahegelegenden Kanalschacht auf Ihr Grundstück gelaufen ist, informieren Sie direkt Ihr zuständiges Ordnungsamt.
In diesem Fall sind die Städte verpflichtet dem Nachzugehen und ihren Schädlingsbekämpfer einen Auftrag zur Bekämpfung zu erteilen.
So können frühzeitig Gegenmaßnahmen eingeleitet werden und die Tiere werden dort bekämpft wo sie leben und dort wo sie herlaufen. Das spart Zeit und schont den Geldbeutel.
Die Grundlage der deutschlandweiten Meldepflicht ist die Gesundheitsgefahr für den Menschen, welche von den Tieren ausgeht (Tollwut, gefährliche Bakterien, Salmonellen oder als Wirt für den Rattenfloh, welcher für die Ausbreitung der Pest im Mittelalter verantwortlich war).